Rat stellt Weichen für die „Giller Höfe“ – Mertens: „Aus einer Idee werden jetzt Wohnungen“

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Gill. Ein langjähriges Zukunftsprojekt der Gemeinde Rommerskirchen geht in die entscheidende Phase: Der Rat der Gemeinde Rommerskirchen hat gerade in seiner heutigen Sitzung weitere wichtige Entscheidungen für die Entwicklung der „Giller Höfe“ getroffen. Damit rückt auch die Errichtung von bezahlbarem Wohnraum einen entscheidenden Schritt näher.

Auf dem rund 6,5 Hektar großen Areal entsteht ein neues Quartier mit rund 220 Wohneinheiten. Mindestens 30 Prozent der Wohnungen werden als öffentlich geförderter Wohnraum geschaffen. Die landeseigene NRW.URBAN unterstützt die Gemeinde im Auftrag des Landes bei Entwicklung und Vermarktung.

Für Bürgermeister Dr. Martin Mertens ist dies das Ergebnis einer langfristig angelegten Wohnungsbaupolitik: „Bezahlbares Wohnen war und ist für mich eines der zentralen Zukunftsthemen unserer Gemeinde. Rommerskirchen wächst und ist als Wohnort zwischen Köln und Düsseldorf enorm gefragt. Diese positive Entwicklung hat aber eine Kehrseite: Grundstückspreise und Mieten steigen. Deshalb reicht es nicht, nur neuen Wohnraum zu schaffen. Wir müssen dafür sorgen, dass Wohnen auch für Menschen mit normalen Einkommen bezahlbar bleibt.“

Die Zusammenarbeit mit dem Land reicht bereits weit zurück. Im Januar 2018 unterzeichneten Landes-Bauministerin Ina Scharrenbach und Bürgermeister Dr. Martin Mertens die Zielvereinbarung zur „Kooperativen Baulandentwicklung“. Darin wurde festgelegt, 30 Prozent des entstehenden Wohnraums für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vorzusehen.

„Wir haben damals sehr bewusst beim Land für dieses Projekt geworben und konnten Ministerin Ina Scharrenbach persönlich dafür gewinnen. Heute sehen wir, dass sich diese Hartnäckigkeit gelohnt hat. Aus einer politischen Zielsetzung, vielen Gesprächen, Planungen und Verträgen wird jetzt ganz konkreter Wohnraum für Menschen in Rommerskirchen“, so Mertens am Rande der Ratssitzung.

Auch die jahrelange Präsenz der Gemeinde bei der Immobilienmesse „EXPO REAL“ in München habe sich ausgezahlt. Die „Giller Höfe“ wurden dort wiederholt Investoren und Projektentwicklern vorgestellt. Bereits 2023 berichtete die Gemeinde über konkretes Interesse von Bauträgern. Auch 2025 gehörten die Giller Höfe erneut zu den zentralen Rommerskirchener Projekten auf der Messe.

Mit den aktuellen Ratsentscheidungen werden nun zwei weitere Baufelder konkret auf den Weg gebracht. Auf dem „Baufeld D1“ sollen ganz überwiegend öffentlich geförderte Wohneinheiten entstehen. Das Konzept des Investors hatte zuvor das gemeinsam mit NRW.URBAN durchgeführte Konzeptvergabeverfahren erfolgreich durchlaufen. Auf dem „Baufeld F2“ sollen darüber hinaus frei finanzierte Wohneinheiten entstehen.

Insgesamt sind auf Grundlage des Bebauungsplans rund 220 Wohneinheiten vorgesehen, um den kurz- und mittelfristigen Wohnraumbedarf in Rommerskirchen zu decken.

Gefördertes Wohnen heißt:
Deutlich niedrigere Mieten

Wie konkret die Entlastung ausfallen kann, zeigen die aktuellen Förderbedingungen des Landes. Rommerskirchen gehört zum Mietniveau M4. Bei neuen öffentlich geförderten Wohnungen beträgt die Bewilligungsmiete 2026
1. höchstens 7,25 Euro je Quadratmeter für die Einkommensgruppe A und
2. 8,40 Euro je Quadratmeter für die Einkommensgruppe B.
Betriebskosten kommen hinzu; bei besonders hohen energetischen Standards sind begrenzte Zuschläge möglich.

Dabei richtet sich geförderter Wohnraum keineswegs nur an Menschen mit sehr geringen Einkommen. Die aktuellen Einkommensgrenzen des Landes zeigen, dass auch zahlreiche Haushalte mit normalen Erwerbseinkommen grundsätzlich in Betracht kommen können.

Für einen Einpersonenhaushalt liegt die Einkommensgrenze der Gruppe A derzeit bei einem anrechenbaren Jahreseinkommen von 23.540 Euro. Für die Einkommensgruppe B darf diese Grenze um bis zu 40 Prozent überschritten werden; damit liegt sie bei 32.956 Euro.

Bei einer vierköpfigen Familie mit zwei Kindern beträgt die entsprechende Einkommensgrenze rechnerisch 43.130 Euro in der Einkommensgruppe A und 60.382 Euro in der Einkommensgruppe B. Entscheidend ist dabei das förderrechtlich ermittelte anrechenbare Einkommen; die Beträge dürfen daher nicht unmittelbar mit dem Bruttojahresgehalt gleichgesetzt werden.

„Genau darum geht es uns“, betont Mertens. „Bezahlbares Wohnen ist längst ein Thema der gesellschaftlichen Mitte. Familien, Alleinerziehende, junge Menschen, Beschäftigte oder Seniorinnen und Senioren erleben, wie stark die Wohnkosten im Rheinland gestiegen sind. Wenn wir Wohnungen zu gebundenen Mieten von 7,25 oder 8,40 Euro pro Quadratmeter ermöglichen, dann ist das ein ganz konkreter Mehrwert für unsere Bürgerinnen und Bürger.“

Mertens sieht die Entwicklung der Giller Höfe zugleich als Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen Gemeinde, Land, NRW.URBAN und privaten Investoren: „Eine Kommune kann Wohnungen nicht einfach herbeizaubern. Sie kann aber Grundstücke entwickeln, Baurecht schaffen, Partner gewinnen, Investoren ansprechen und klare Bedingungen für bezahlbaren Wohnraum setzen. Genau diesen Weg sind wir gegangen. Ich bin sehr stolz darauf, dass wir jetzt die Ergebnisse sehen.“

Interessenten können sich bereits registrieren
Wer sich für eine Wohnung oder ein Grundstück in Rommerskirchen interessiert, kann sich (wie berichtet) bereits heute über das Portal „BAUPILOT“ in die Interessentenliste der Gemeinde eintragen. Dies gilt sowohl für frei finanzierte als auch für öffentlich geförderte Wohnungen. Mit Zustimmung der Interessenten können die Kontaktdaten später an die jeweiligen Investoren weitergegeben werden.

Die konkrete Vergabe der Wohnungen erfolgt anschließend durch die Investoren selbst. Die Registrierung ist über die Bauland-Seite der Gemeinde möglich:
Interessentenliste und BAUPILOT der Gemeinde Rommerskirchen
Ansprechpartner im Fachbereich Planung, Gemeindeentwicklung, Mobilität und Nachhaltigkeit ist unter anderem Fachbereichsleiter Niklas Salzmann. Das zuständige Sammelpostfach lautet grundstuecksvergabe@rommerskirchen.de.

Für öffentlich geförderte Wohnungen ist zudem ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Zuständig hierfür ist die Wohnraumförderstelle des Rhein-Kreises Neuss. Die Gemeinde hatte zuletzt ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Interessenten sich dort bereits frühzeitig informieren können.

„Vor einigen Jahren haben wir gesagt: Wir wollen mehr bezahlbaren Wohnraum in Rommerskirchen. Jetzt werden aus Plänen Baustellen und aus Baustellen Wohnungen“, fasst Bürgermeister Dr. Martin Mertens zusammen. „Das ist für mich der entscheidende Punkt: Am Ende profitieren die Menschen unmittelbar davon.“

Hier geht es zum Originalbeitrag:
https://www.rommerskirchen.de/rat-stellt-weichen-fuer-die-giller-hoefe-mertens-aus-einer-idee-werden-jetzt-wohnungen/