Kommunalwahl: Briefwahlstimmen müssen am Wahltag spätestens bis 16.00 Uhr im Rathaus eingegangen sein
Rommerskirchen. Die Briefwahl erfreut sich bei der Kommunalwahl hoher Beliebtheit. 3.800 Anträge sind bisher beim Wahlamt der Gemeinde eingegangen.
Damit die Briefwahlunterlagen rechtzeitig eingehen und somit die Stimmen mitgezählt werden können, weißt die Gemeinde auf folgende Aspekte noch einmal hin:
Die gesetzliche Frist für die Einreichung der Briefwahl zur Kommunalwahl ist, im Gegensatz zu anderen Wahlen, der 14.09.2025 um 16.00 Uhr. Abgabestelle bzw. Adressat ist das Wahlamt der Gemeinde Rommerskirchen, Bahnstraße 51 in 41569 Rommerskirchen.
Die Briefwahlstimmen können unentgeltlich über die Deutsche Post an die Gemeinde gesendet werden. Hierbei ist die Laufzeit der Sendungen zu berücksichtigen, also rechtzeitig vor dem 14.9. in einen Briefkasten der Deutschen Post einwerfen. Die Deutsche Post selber spricht auf ihrer Homepage von mindestens 3 Werktagen vorher.
Wer ganz sichergehen will, kann die Briefwahlunterlagen auch im Rathaus persönlich während der Öffnungszeiten abgeben.
Eine dritte Möglichkeit bietet der grüne Rathausbriefkasten neben dem Eingang zum historischen Rathaus. Hier können Wählerinnen und Wähler Ihre Briefwahlstimmen selber einwerfen. Der Briefkasten wird regelmäßig geleert. Die letzte Leerung findet dann am Wahltag, 14.9.2025, um 16.00 Uhr statt.
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