Bürgerservice
| 14.08.2026
Bereits seit drei Jahren können junge Eltern den Antrag auf Elterngeld online stellen. Im Rhein-Kreis Neuss ist der Service gefragt: So nutzte im vergangenen Jahr rund ein Viertel der Antragsteller diesen Online-Service. Von den 4.842 Anträgen gingen 2025 in der Elterngeldstelle des Rhein-Kreises Neuss 1.245 und somit 25,71 Prozent online ein. Das Elterngeld ist eine Unterstützung für Familien, die nach der Geburt eines Kindes ihre berufliche Tätigkeit reduzieren oder unterbrechen möchten. Es dient dazu, einen finanziellen Ausgleich für Einkommenseinbußen während der Elternzeit zu schaffen und somit die Eltern in dieser wichtigen Phase des Familienlebens zu entlasten.
Der NRW-einheitliche Online-Dienst „Elterngeld“ ermöglicht es Eltern, den Antrag bequem von zu Hause zu stellen. Erforderlich ist ein Benutzerkonto Bund ID, das zu Beginn des Online-Antrags erstellt werden kann. Schritt für Schritt werden Eltern durch das Programm geführt und machen die erforderlichen Angaben. Mit der Online-Beantragung können sie alle erforderlichen Nachweise wie zum Beispiel die Geburtsurkunde, den Mutterschaftsgeldnachweis von der Krankenkasse sowie die Einkommensnachweise hochladen. Der Antrag gilt als gestellt, sobald von beiden Elternteilen der Zustimmungsbericht erteilt wurde. Nach der Übermittlung des Antrags und der Zustimmungsberichte prüft die Elterngeldstelle den Antrag. Falls noch Unterlagen benötigt werden, erhalten die Antragsteller eine entsprechende Rückmeldung.
Petra Fliegen, Leiterin des Familienbüros und der Elterngeldstelle des Rhein-Kreises Neuss, weist darauf hin, dass junge Familien sich auch vor dem Online-Antrag persönlich beraten lassen können. „Ganz gleich ob jemand Nachfragen zur Einkommensgrenze des Familieneinkommens, die zurzeit bei 175.000 Euro liegt, oder Fragen zur Aufteilung des ElterngeldBezugszeitraums hat – unsere Mitarbeitenden helfen gerne weiter.“ Interessierte können sich telefonisch während der Sprechzeiten oder auch in einem persönlichen Gespräch in der Elterngeldstelle an der Königstraße 32-34 in Neuss beraten lassen. Zusätzlich bietet der Rhein-Kreis Neuss Terminvergaben im virtuellen Bürgerbüro an, Informationen finden sich auf der Internetseite des Rhein-Kreises Neuss.
Interessierte erfahren hier ebenfalls, welche Unterlagen sie für den Online-Antrag benötigen. Zudem können sie mit Hilfe des Online-Rechners vorab die Höhe des Elterngeldes berechnen lassen.
Alle Informationen rund um das Elterngeld im Rhein-Kreis Neuss gibt es unter dem Link www.rhein-kreis-neuss.de/elterngeld.
Interner Link
Hier findet ihr den Originalbeitrag
Rhein-Kreis Neuss: Pressemeldungen aus dem Jahr 2026
