Die Ratswahl 2020 war gültig Wahlprüfungsausschuss: Vermeintliche AfD-Kandidaturen
haben das Ergebnis der Ratswahl nicht verfälscht.
Rommerskirchen Die Ergebnisse der Kommunalwahl vom
13. September 2020 waren inhaltlich richtig, die Wahl ist somit formal gültig. Zu diesem einstimmigen Schluss kam jetzt
der Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung und empfahl
auch dem am 18. Februar tagenden Haupt
– und Finanzausschuss, sich dieser Auffassung anzuschließen.
Nachdem der Wahlausschuss am 15. September die Ergebnisse der Rats-, wie der Bürgermeisterwahl förmlich
festgestellt hatte, gab es einen Monat lang Gelegenheit,
Einspruch gegen die Wahl einzulegen. Wovon diesmal in
bislang nicht gekanntem Ausmaß Gebrauch gemacht
wurde: Sechs Einsprüche gab es gegen die Ratswahl, u.a.
vom CDU-Gemeindeverband, aber auch von Vertretern der
UWG sowie von Bündnis 90/Die Grünen. Der Grund: Im
Wahlbezirk Nettesheim/Frixheim und in Oekoven standen
„Kandidaten“ der AfD auf dem Wahlzettel, die nach eigenem Bekunden für die Partei gar nicht hätten antreten wollen – und am Ende doch Stimmen gewannen, die der AfD
zu Gute kamen. „Einfluss auf die Richtigkeit der Wahl hat dies aber nicht“,
so der Wahlleiter Hermann Schnitzler, der sich hierin einig
mit dem Rhein-Kreis Neuss weiß: So haben unabhängig
voneinander – sowohl das Wahlamt der Gemeinde als auch
das des Kreises eine Vergleichsberechnung für die beiden
in Rede stehenden Wahlbezirke vorgenommen. Dabei gingen sie von der Annahme aus, dass die AfD hier keine Kandidaten aufgestellt und somit auch keine Stimme gewonnen
habe. Im Ergebnis habe sich gezeigt, dass dadurch die Zusammensetzung des Rats nicht verändert werde. Damit
seien auch die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Anfechtung und eine Wiederholungswahl in diesen Bezirken
nicht gegeben, so der Standpunkt von Gemeinde und Kreis.
Diese Rechtsauffassung wurde auch vom Landeswahlleiter
so noch einmal bestätigt
.
Das von den beiden vermeintlichen „Kandidaten“ der AfD
angestrengte Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts
der Urkundenfälschung bleibt davon unberührt und wird
derweil von der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach weitergeführt.
