Nicht standsichere Grabmale sind eine heimtückische Gefahr für jeden Friedhofsbesucher. Jedes Jahr werden in Deutschland mehrere Personen durch umstürzende Grabmale ernsthaft verletzt. Daher ist die Stadt Grevenbroich als Friedhofsträger verpflichtet, einmal jährlich die Standsicherheit der Grabmale zu überprüfen.

Die diesjährige Prüfung wird ab der dritten Maiwoche erfolgen. Ergibt sich dabei, dass das Fundament des Grabmals nachgibt oder sich der Stein bewegt, ist die Standsicherheit nicht mehr gegeben. Der Nutzungsberechtigte an der Grabstätte – dieser ist für den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich – wird auf die Unfallgefahr zum einen durch einen gelben Aufkleber am Grabmal hingewiesen. Zum zweiten wird der verantwortliche Nutzungsberechtigte schriftlich unter Fristsetzung verpflichtet, umgehend die Standsicherheit des Grabmals durch einen Fachbetrieb wieder herstellen zu lassen und dies nachzuweisen.

Der jeweilige Verantwortliche für die Grabstätte ist nach der Friedhofssatzung auch ohne förmliche Aufforderung im Einzelfall verpflichtet, das Grabmal und die sonstigen baulichen Anlagen dauernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen davon gefährdet, ist der Nutzungsberechtigte verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen, bestimmt die Friedhofssatzung weiter. Dies ist auch im Eigeninteresse des Nutzungsberechtigten so geregelt. Denn die meisten Unfälle ereignen sich während der Grabpflege.

Quellverweis: www.grevenbroich.de

https://www.grevenbroich.de/detail/news/1763-standsicherheit-von-grabmalen/

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