Für Erstgeimpfte in Arztpraxen:
Zweitimpfung auch im Impfzentrum möglich

Symbolbild

Rhein-Kreis Neuss. Wer seine Erstimpfung gegen Corona in einer Arztpraxis erhalten hat, kann ab sofort die Zweitimpfung alternativ auch in einem Impfzentrum, wie dem im Rhein Kreis Neuss, erhalten. Die Anmeldung erfolgt über die Buchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigung: online unter www.116117.de oder telefonisch unter (0800) 116 117 01.

 

„Gerade mit Blick auf die sich ausbreitende Delta-Variante des Coronavirus ist es jetzt wichtig, die weitgehende Durchimpfung der Bevölkerung so schnell wie möglich zu erreichen“, sagt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Er appelliert zugleich an alle Impfinteressierten, bei einem Wechsel zur Zweitimpfung ins Impfzentrum einen schon bestehenden Termin beim Hausarzt auch abzusagen.

Bei der Terminbuchung über das Online-Impfportal der Kassenärztlichen Vereinigung ist zu beachten, dass nach der Registrierung und Auswahl des Impfzentrums derzeit noch formal zwei Termine – sowohl für eine (neue) Erst- als auch für eine Zweitimpfung (!) – ausgewählt werden. Der zweite Termin muss dann zu einem späteren Zeitpunkt (nach erfolgter Impfung) separat online oder telefonisch storniert werden. Diese Funktion soll zeitnah durch entsprechende Software-Anpassungen vereinfacht werden.

 

Ebenfalls wichtig: Erstgeimpften mit Astrazeneca, die nun ihre Zweitimpfung in einem Impfzentrum wahrnehmen möchten, kann aus technischen Gründen vor Ort kein Impfzertifikat ausgestellt werden, da im Impfzentrum die vollständigen Datensätze aus Erst- und Zweitimpfung in diesen Fällen nicht vorliegen. Zum Ausstellen des digitalen Impfnachweises können sich Impflinge dann an eine Praxis oder Apotheke wenden. Im Impfausweis wird die Zweitimpfung auch schon im Impfzentrum eingetragen.