
Das Land Nordrhein-Westfalen hat neue Quarantäneregeln in Schulen und Kindertagesstätten erlassen. Nur infizierte Personen müssen in Quarantäne.
Die Quarantäne ist auf die infizierte Person zu beschränken, wenn in einer Klasse oder einem Kurs ein durch einen PCR-Test bestätigter Corona-Fall nachgewiesen wird. Das gilt nicht nur für Kinder und Schüler*innen, sondern auch für Lehrkräfte und Personal. Bekannte Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Lüften, Testen und das Tragen medizinischer Masken sind weiter einzuhalten. Einzelne Kontaktpersonen müssen nur noch in bestimmten Ausnahmefällen in Quarantäne. Die Quarantäne der Schüler*innen kann durch einen negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung ausgenommen. An weiterführenden Schulen wird ab dem 20.9.2021 eine zusätzliche wöchentliche Testung stattfinden. Diese dritte Testung soll zusätzliche Sicherheit bei der Kontrolle des Infektionsgeschehens bieten und dem Umstand Rechnung tragen, dass Schüler*innen ab 16 Jahren nach der aktuellen Coronaschutzverordnung außerhalb der Schule mit einem schulischen Testnachweis von sonstigen Testpflichten befreit sind.
Auch in der Kindertagesbetreuung ist die Quarantäne in der Regel auf die positive Person zu beschränken. In begründeten Einzelfällen kann auch eine Quarantäne für Kontaktpersonen durch das Gesundheitsamt angeordnet werden. In den zwei Wochen nach dem Infektionsfall ist dreimal pro Woche ein Test durchzuführen. In diesem Fall ist es möglich, die Quarantäne nach fünf Tagen durch einen negativen PCR-Test zu beenden.
Quellverweis: www.grevenbroich.de
https://www.grevenbroich.de/detail/news/1898-neue-quarantaeneregeln-an-schulen-und-kitas/
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