Schulfach Informatik soll „klassischen“ Naturwissenschaften gleichgestellt werden
Als vierte Kulturtechnik neben Lesen, Schreiben und Rechnen gehört heutzutage auch
die Beherrschung von Informatikmethoden und entsprechenden Werkzeugen im
gesellschaftlichen und beruflichen Leben zu essentiellen Fähigkeiten. Vor dem
Hintergrund der noch zu erwartenden Einflüsse auf das Sozial- sowie Berufsleben der
Menschen muss eine ordentliche informationstechnische Ausbildung an allen
weiterführenden Schulen gegeben sein, um die Schülerinnen und Schüler zu
mündigen Bürgern des 21. Jahrhunderts ausbilden zu können. Deshalb hat die NRWKoalition aus CDU und FDP jetzt den Anstoß gegeben, um die Gleichstellung des
Fachs Informatik mit den Naturwissenschaften Biologie, Physik und Chemie in der
gymnasialen Oberstufe zu erreichen. Dazu erklärt die Landtagsabgeordnete Heike
Troles:
„Die bereits beschlossene und zum Schuljahr 2021/22 erfolgende Einführung von
Informatik als Pflichtfach in den Klassen 5 und 6 ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung
der informatischen Grundkompetenzen aller Schülerinnen und Schüler in NordrheinWestfalen. Angesichts der steigenden Bedeutung einer ausgeprägten
Digitalkompetenz ist es jedoch aus unserer Sicht darüber hinaus auch notwendig, die
Wahl eines Informatikkursen in der Sekundarstufe II ebenfalls genauso einzuordnen
wie die Wahl einer klassischen Naturwissenschaft.“
Hintergrund:
Zwar kann Informatik in Nordrhein-Westfalen innerhalb der Abiturprüfungen selbst
gleichberechtigt mit den „klassischen“ Naturwissenschaften gewählt werden, jedoch
steht es zuvor bei der Wahl der Kurse in der SEK II nachrangig den „klassischen“
Naturwissenschaften gegenüber und kann nicht als alleiniger Vertreter des
mathematisch-naturwissenschaftlichen Aufgabenfelds (neben der Pflichtbelegung
Mathematik) belegt werden. Somit findet insgesamt eine Benachteiligung des Fachs
gegenüber den Fächern Biologie, Physik und Chemie statt, die sich auch auf die Wahl
der Prüfungsfächer auswirkt. Denn Schülerinnen und Schüler können Informatik nur
dann als Prüfungsfach wählen, wenn sie es vorher als ordentliches Fach durchgehend
in der SEK II belegt haben, was durch die derzeitige Regelung im Vergleich zu den
anderen Naturwissenschaften erschwert wird. Somit ist eine vollständige
Gleichberechtigung als Prüfungsfach nur dann gegeben, wenn Informatik ohne
Ausnahmen mit den „klassischen“ Naturwissenschaften gleichgestellt wird.