Die Bauaufsicht der Stadt Grevenbroich konnte jetzt ein Fachunternehmen beauftragen, das am 11. Juli mit der Baustelleneinrichtung zur Betonverfüllung der Hohlräume unter einem einsturzgefährdeten Haus auf der Düsseldorfer Straße beginnt. Die Verfüllung der Hohlräume erfolgt ab dem 12. Juli.
Zur Wiederherstellung der Standsicherheit tritt die Stadt Grevenbroich in Vorkasse. Dem Eigentümer wurde für die Zahlung eine notwendige Frist zum 31.07.2022 gesetzt. Über die Zahlungsmodalitäten haben Bauaufsicht und Verwaltung dem Eigentümer gegenüber Gesprächsbereitschaft signalisiert.
Bereits im Frühjahr hatte die Bauaufsicht der Stadt Grevenbroich den Eigentümer zur Wiederherstellung der Standsicherheit seines Hauses aufgefordert und bei Ausbleiben der Maßnahme eine sog. Ersatzvornahme angekündigt. Dagegen klagte der Eigentümer und stellte Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz. Diesen wies das Oberverwaltungsgericht Münster in letzter Instanz im Mai als unbegründet ab. Das Gericht stellte zudem das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Wiederherstellung der Standsicherheit fest.
Wer die Kosten der Maßnahme zu tragen hat, war nicht Gegenstand des Verfahrens, sondern richtet sich nach den noch ausstehenden endgültigen Feststellungen zur Schadensursache. Während des Verfahrens wurde auf Bitte des Gerichts von einer Vollziehung der Maßnahme abgesehen, die jetzt ohne Mitwirkung des Eigentümers durchgeführt werden kann.
Quellverweis: www.grevenbroich.de
https://www.grevenbroich.de/detail/news/2288-einsturzgefaehrdetes-haus-auf-duesseldorfer-strasse-stadt-laesst-standsicherheit-wiederherstellen-und-tritt-in-vorkasse/
Hier kann man den Originalbeitrag lesen.