Feuerwehrzufahrten und Hydranten
Rommerskirchen
Wenn es brennt, sollte die Feuerwehr so schnell wie möglich kommen, um mit den Rettungs- und Löschmaßnahmen zu beginnen.
Oft wird die Anfahrt verzögert, weil durch Falschparker Straßen und Feuerwehrzufahrten blockiert sind. Diese Zeit kann unter Umständen Menschenleben kosten!
Wertvolle Minuten gehen verloren, wenn die schweren Gerätschaften weit getragen werden müssen.
Auch wenn eine Straße nicht ausdrücklich mit Halteverbotsschildern oder mit anderen Schildern besonders als Feuerwehrzufahrt gekennzeichnet ist, muss immer so geparkt werden, dass die Feuerwehr mit ihren großen Fahrzeugen noch zügig durchkommt. Auf oder in engen öffentlichen Straßen darf z.B. nur geparkt werden, wenn eine Durchfahrtsbreite von 3,1 m bleibt. In Kurven ist noch mehr Platz erforderlich.
In Bereichen, die als Feuerwehrzufahrt oder -fläche gekennzeichnet sind, darf überhaupt nicht geparkt werden.
Solche Bereiche dienen als Zufahrten und Aufstellflächen für Einsatzfahrzeuge, z.B. für Drehleitern, welche einen großen Aktionsradius benötigen, um wirksam eingesetzt werden zu können.
Gebäude, die weiter von öffentlichen Straßen entfernt liegen, können von der Feuerwehr nicht angefahren werden. Hier müssen oft längere Strecken zu Fuß mit schwerem Einsatzgerät zurückgelegt werden. Daher müssen solche Zugänge eine Breite von 1,25 m und Türbreiten von 1 m haben. Diese Wege dürfen also nicht als Abstellfläche genutzt werden.
Wichtig ist, dass Unbeteiligte bei einem Unglücksfall genügend Sicherheitsabstand zu den Lösch- und Rettungsmannschaften. Daher der Appell: Behindern Sie deren Arbeit nicht. Das ist zugleich ein Appell an das Verantwortungsbewusstsein. Man hilft dabei aber auch sich selber, da nur durch genügend Sicherheitsabstand eine Eigengefährdung ausgeschlossen werden kann. Den Anweisungen der Feuerwehrleute ist unbedingt Folge zu leisten, denn gerade bei Bränden gibt es oft auch unsichtbare Gefahren durch giftige Dämpfe und Brandrauch.
Freihalten der Hydranten
Die Feuerwehr stellt bei Einsätzen im Winter immer wieder fest, dass ein Teil der für die Entnahme von Löschwasser benötigten Hydranten vereist und oft mit Schnee bedeckt sind. Hydranten sind in der Fahrbahn, im Gehweg oder seltener auch im Randstreifen eingebaut.
Ist dort nicht oder nicht ausreichend Schnee geräumt, geht unnötig Zeit verloren, bis die Feuerwehr den Hydranten anhand des Hinweisschildes aufgefunden hat. Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt bildet der tauende und wieder gefrierende Schnee auf Hydranten einen dicken Eispanzer und macht der Feuerwehr die Löschwasserentnahme fast unmöglich. Eine hierdurch verzögerte Brandbekämpfung kann u.U. Menschenleben kosten und hohe Sachschäden verursachen. Deshalb sollten die Anwohner im eigenen Interesse unbedingt die Hydranten für die Feuerwehr von Eis und Schnee freihalten.
Auf bzw. über Hydranten ist auf Gehwegen das Parken verboten, selbst wenn das Parken sonst dort erlaubt ist. Wer auf der Straße über einem Hydranten parkt, auch da, wo das Parken erlaubt ist, muss mit Beschädigungen des Fahrzeuges rechnen, falls im Brandfall die Feuerwehr das Fahrzeug entfernt. Unter Abwägung der Folgen darf die Feuerwehr z.B. durch Aufschaukeln ein Fahrzeug beiseite schaffen.
Hydranten werden durch 25 cm x 20 cm große weiße Schilder mit rotem Rand kenntlich gemacht. Hinter dem “H” für Hydrant ist der Wasserrohrdurchmesser (in Millimetern) und darunter die Entfernung des Hydranten vom Hydrantenhinweisschild (in Metern) angegeben.
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