Neuss / Dormagen / Grevenbroich (ots)
Der Konsum von Alkohol und Drogen führt oftmals dazu, dass die Menschen sich enthemmter und risikofreudiger Verhalten. Insbesondere im Straßenverkehr kann dies zu schwerwiegenden Verkehrsunfällen führen. Daher ist das Führen von Fahrzeugen unter Einfluss dieser berauschenden Mittel unter Strafe gestellt und wird von der Polizei kontrolliert. Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Strafverfahren, je nach Schwere des Verstoßes, werden bei Feststellungen eingeleitet. Um die Sicherheit im Straßenverkehr weiterhin zu erhöhen, kontrolliert die Polizei regelmäßig Fahrzeugführer hinsichtlich des Konsums von Drogen und Alkohol.
Im Rahmen dieser Kontrollen stellten die Polizisten des Rhein-Kreis Neuss am Montag (17.07.) insgesamt vier Verstöße fest.
Ein 55-jähriger Neusser, welcher mit einem Kleinkraftrad gegen 08:45 Uhr auf der Düsseldorfer Straße in Neuss unterwegs war, muss sich nun genauso einem Ordnungswidrigkeitenverfahren unterziehen, wie ein 36-jähriger Mann aus Heinsberg und ein 49-jähriger Mann aus Solingen. Der Heinsberger wurde durch die Beamten gegen 09:30 Uhr auf der Straße Unter den Hecken in Dormagen angehalten und kontrolliert, der Solinger um 11:30 Uhr auf der Straße am Bilderstöckchen in Grevenbroich.
Zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage fiel ein 25-jähriger Grevenbroicher mit seinem Pkw auf. Bereits am Freitag (14.07.) wurde der junge Mann angehalten und ihm eine Blutprobe zur Feststellung des Drogenkonsums entnommen. Am Montag wurde er dann gegen 17:20 Uhr auf der Neuenhausener Straße fahrenderweise erneut angetroffen und einer Kontrolle unterzogen. Auch hier stellte sich heraus, dass er, immer noch, oder wieder, unter dem Einfluss berauschender Mittel stand. Eine neuerliche Blutprobe wurde entnommen und dies beantworten können. Bei der weiteren Nachschau konnten die Beamten des Verkehrsdienstes mit einem Schallpegelmessgerät feststellen, dass die Auspuffanlage offensichtlich zu laut war. Eine genauere technische Untersuchung wird Aufschluss hierüber geben, daher wurde das Fahrzeug sichergestellt. Er muss sich nun in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Fahrens unter Einfluss berauschender Mittel und des Verstoßes gegen die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung verantworten.
In allen Fällen hat das Verkehrskommissariat die weiteren Ermittlungen übernommen.
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