In der juristischen Auseinandersetzung zwischen Bürgermeister Klaus Krützen und dem Land Nordrhein-Westfalen kam es am 31.07.2023 zur mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf. Schließlich entschied sich Krützen zur Klagerücknahme. In dem Verfahren wollte Grevenbroichs Bürgermeister beantwortet haben, ob und inwieweit der Bürgermeister einer Stadt, die sich in der Haushaltssicherung befindet, Einschränkungen seiner Verwaltungszuständigkeit durch den Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde hinnehmen muss. Durch das Verfahren entstand für die Stadt Grevenbroich kein finanzieller Nachteil.

Im Dezember 2019 erfolgten bei der Stadt Grevenbroich vier Beförderungen von Beamten, welche die Voraussetzungen hierzu erfüllten. Daraufhin leitete der Landrat des Rhein-Kreis Neuss gegen Bürgermeister Krützen ein Disziplinarverfahren ein und verhängte eine Geldbuße. Der Vorwurf lautete, dass die Stadt Grevenbroich Beförderungen vorgenommen habe, ohne für diese vorher die Zustimmung des Landrats eingeholt zu haben. Krützen hält dieses Vorgehen für einen unzulässigen Eingriff in die Eigenständigkeit der Stadt Grevenbroich. Auch die Disziplinarverfügung hält Krützen für falsch und klagte deshalb.

Zwar erfolgten die Beförderungen mit Wirkung zum 01.01.2020, der Beförderungsakt wurde jedoch Ende Dezember 2019 vorgenommen. Zu diesem Zeitpunkt war der Stellenplan durch den Landrat genehmigt. Grundlage der Beförderungen war der Stellenplan zum Haushalt 2019, in dem die Stellen in der jeweils vollzogenen Besoldungsgruppe aufgeführt sind. „Somit handelte es sich nicht um eine Erweiterung des Stellplans und somit auch nicht um Maßnahmen, die zu einer Mehrbelastung des Haushalts geführt haben“, erklärt Krützen. Unterstützt wurde Krützen in seiner Beurteilung durch den Städte- und Gemeindebund. Weil der Landrat die Verfügung als untere Landesbehörde erlassen hatte, fand jetzt das landesdisziplinargerichtliche Verfahren zwischen Krützen und dem Land Nordrhein-Westfalen statt.

In der Verhandlung am Montag machte das Gericht deutlich, dass ein Bürgermeister einer durch den Landrat ausgesprochenen Verfügung grundsätzlich Folge zu leisten habe. Nach fachlicher Beratung entschied Krützen, seine Klage zurückzunehmen und damit gleichzeitig die Disziplinarverfügung und Geldbuße des Landrats zu akzeptieren. „Inhaltliche Fragen, wie beispielsweise, ob die Disziplinarverfügung durch den Landrat überhaupt rechtens war, wurden nicht geklärt“, bedauert Krützen. „Nach wie vor bin ich der Auffassung, korrekt im Sinne des genehmigten Haushalts und Stelleplans sowie im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie gehandelt zu haben.“

Quellverweis: www.grevenbroich.de

https://www.grevenbroich.de/detail/news/2769-buergermeister-nimmt-klage-zurueck-kein-finanzieller-nachteil-fuer-die-stadt/

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