Rommerskirchen Der Gillbach, gleichsam das „fließende Wahrzeichen“ der Gemeinde Rom-merskirchen, soll auch nach dem Ende des Braunkohleabbaus ein wasserführender Bach bleiben. Dies ist das erklärte Ziel von Politik und Verwaltung, das überdies auch die Anrainer-Kommunen Bergheim und Grevenbroich verfol-gen.
Zurzeit speist er sich fast ausschließlich aus ab-geleitetem Kühlwasser des Kraftwerks Niederau-ßem. Mit dem für 2030 geplanten Ausstieg aus der Braunkohle würde er unweigerlich trockenfal-len.
Im vergangenen Jahr ist daher der wasserwirt-schaftliche Facharbeitskreis genau aus dem Grund ins Leben gerufen worden, um auf be-hördlicher Ebene die technisch, wasserwirt-schaftlich und auch rechtlich möglichen Szenari-en für die Zukunft des Gillbachs auszuarbeiten.
Die fachtechnischen Ausarbeitungen liegen fe-derführend beim Erftverband als Gewässerver-antwortlichem, beim RWE als Verursacher und bei den beiden unteren Wasserbehörden der be-troffenen Kreise. Gemeinsam mit der Gemeinde Rommerskirchen bilden sie den Facharbeitskreis. Die Gemeinde hatte die Moderation übernom-men.
Der Facharbeitskreis wird alle möglichen Szena-rien aus wasserwirtschaftlicher und fachtechni-scher Sicht betrachten und den politischen Gre-mien entscheidungsreife und genehmigungsfä-hige Lösungen vorstellen.
Bürgermeister Dr. Martin Mertens: „Es bleibt das erklärte Ziel der Gemeinde, dass der Gillbach auch in Zukunft als Gewässer sichtbar und er-lebbar bleibt.“
Daran arbeitet der Facharbeitskreis intensiv und wird den Abschlussbericht bis zum 30.06.2025 vorstellen.
Ein Zwischenbericht werden die Fachbehörden im nächsten Umweltausschuss im Dezember 2024 vorgestellen.
Zur Geschichte: „Der Gillbach war mit seinem lebensnotwendigen Wasser seit der fränkischen Landnahme (5.Jahrhundert) bis in die erste Hälf-te des 19.Jahrhunderts ein wichtiger Faktor für die Versorgung von Mensch und Vieh“, heißt es etwa bei Lokalhistoriker Dr. Josef Schmitz in sei-ner 2011 erschienenen Chronik der Gemeinde Rommerskirchen. Schmitz zitiert darin u.a. die damalige Kreisbehörde in Neuss, die 1845 schrieb: „Der Gillbach entspringt im Regierungs-bezirk Köln oberhalb Hüchelhoven, durchfließt die Benden vom Bergerhof, in welchen sich be-deutende Quellen vorfinden, kömmt alsdann in den Regierungsbezirk Düsseldorf in den Kreis Neuss bei Gill in die Bürgermeisterei Rommers-kirchen…“. Dies verweist auch auf sein ursprüng-liches Quellgebiet im Bethlehemer Wald, der zu-gunsten der Tagebaue Bergheim und Fortuna-Garsdorf abgebaggert wurde. Die ersten bekann-ten gesetzlichen Regelungen zur Kontrolle und Reinigung des Bachs wurden immerhin bereits 1687 erlassen.