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Die Stadt Grevenbroich nimmt die im Erft-Kurier vom 04.01.2025 geäußerten Vorwürfe der Bürgergruppe um Frau Frohnert und Herrn Mensing ernst und stellt einige haltlose Behauptungen zum wiederholten Male richtig.

So hat die Stadt Grevenbroich von Beginn an transparent und offen über die Planungen zur Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) auf dem Lange-Walker-Gelände informiert. Seit Beginn des Verfahrens wurden die Bürgergruppe, die Öffentlichkeit und die politischen Gremien regelmäßig über den aktuellen Stand auf dem Laufenden gehalten. Aktuell laufen noch Gespräche und Verhandlungen mit der Bezirksregierung Düsseldorf, deren Abschluss die Grundlage für eine weitere Kommunikation bildet. Bürgermeister Klaus Krützen betont: „Sobald verbindliche Ergebnisse vorliegen, werden wir diese unverzüglich transparent und öffentlich kommunizieren.“

Die Verwaltung weist den Vorwurf zurück, die Bürgergruppe diffamiert oder respektlos behandelt zu haben. Im Gegenteil: Bürgermeister Krützen hat frühzeitig das Gespräch mit der Bürgergruppe gesucht (Der Erft-Kurier selbst berichtete). Die Stadtverwaltung hat nachweislich stets sachlich und respektvoll auf Bedenken reagiert und auf Basis der geltenden Rechtslage informiert.

Die Entscheidung zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens wurde auf Grundlage eines externen Gutachtens getroffen. Dabei wurde festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Die Stadt ist verpflichtet, solche Entscheidungen gemäß der Gemeindeordnung NRW und auf Basis rechtlicher Gutachten zu treffen. Bürgermeister Krützen erklärt dazu: „Die Entscheidung war keine politische, sondern eine juristische Notwendigkeit, die den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen musste. Die Ratsmitglieder und die Verwaltung waren an diese rechtlichen Vorgaben gebunden, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten.“

Die Bürgergruppe fordert eine Neubewertung der Situation, da sich die Flüchtlingslage verändert habe. Tatsächlich überprüft die Stadt Grevenbroich kontinuierlich die Entwicklungen und passt ihre Maßnahmen an. Die Gespräche mit der Bezirksregierung Düsseldorf umfassen daher auch eine Neubetrachtung der aktuellen Situation und deren Auswirkungen auf die Planungen zur ZUE.

Während die Stadt Grevenbroich 2023 insgesamt 453 Zuweisungen geflüchteter Menschen zu bewältigen hatte, lag die Zahl 2024 u. a. deshalb niedriger (342 Personen), weil ein Zuweisungsstopp Ende des Jahres erreicht werden konnte. Allein in den ersten sechs Tagen des neuen Jahres 2025 hat die Stadt bereits 22 weitere Zuweisungen erhalten – ein klares Indiz dafür, dass der Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten weiterhin hoch ist.

Entgegen der Behauptung im Artikel des Erft-Kuriers werden im ehemaligen Finanzamt keine Plätze für die Unterbringung geflüchteter Menschen abgebaut. Diese Einrichtung bleibt weiterhin Teil des kommunalen Unterbringungskonzepts. Zudem würde die Stadt nicht die Kosten für den laufenden Betrieb der geplanten ZUE tragen. Diese werden vollständig vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen. Sollte die Stadt für die Errichtung der ZUE in Vorleistung gehen müssen, betrifft dies ausschließlich Erschließungskosten oder bauliche Maßnahmen, die auch für eine spätere Nutzung der Infrastruktur durch die Stadt von Vorteil sein können.

Die Planung und Umsetzung eines solchen Projekts sind komplexe und dynamische Prozesse, die Zeit und umfangreiche Abstimmungen erfordern. Die bisherige Ruhe auf dem Gelände bedeutet nicht, dass keine Fortschritte erzielt wurden. Die Stadt arbeitet weiterhin intensiv an der Klärung offener Fragen, um eine sachgerechte und zukunftsfähige Entscheidung zu treffen.

Die Stadt bedauert, dass der Bürgergruppe private Kosten entstanden sind. Allerdings obliegt die Verantwortung für die Organisation und Finanzierung eines Bürgerbegehrens den Initiatorinnen und Initiatoren selbst.

Quellverweis: www.grevenbroich.de

https://www.grevenbroich.de/detail/news/3438-stadt-entkraeftet-haltlose-behauptungen-zu-einer-moeglichen-zentralen-unterbringungseinrichtung/

Hier kann man den Originalbeitrag lesen.