Anfang Dezember wird eine Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger zur geplanten Unterbringung geflüchteter Menschen auf dem ehemaligen „Lange-Walker-Gelände“ stattfinden.
Die Stadt Grevenbroich ist zur Unterbringung der durch das Land Nordrhein-Westfalen zugewiesenen nach Deutschland geflüchteten Menschen verpflichtet. Weil die vorhandenen Unterbringungskapazitäten fast vollständig belegt sind, muss die Stadt Grevenbroich für weitere Unterbringungsmöglichkeiten Sorge tragen. Einer entsprechenden Beschlussvorlage für drei weitere Standorte zur Unterbringung geflüchteter Menschen stimmte die Politik im Rat der Stadt Grevenbroich am 02.11.2023 mehrheitlich zu.
„Aktuell werden uns durch das Land 50 bis 70 Menschen, überwiegend Familien mit Kinder, pro Monat zugewiesen. Mit den Plätzen, die wir haben, kommen wir nicht mehr weit. Deshalb müssen dringend zusätzliche Plätze geschaffen werden, wenn wir nicht Turnhallen oder Versammlungsstätten als Notunterkünfte herrichten wollen“, so Bürgermeister Klaus Krützen.
Konkret hat der Rat auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen, „Am Steelchen“ in Frimmersdorf sowie „In der Dell“ in Hemmerden jeweils Kapazitäten für bis zu 120 Personen in einer mobilen städtischen Flüchtlingsunterkunft in Form einer Containerlösung unterzubringen. Ziel ist, die wenigen verfügbaren Flächen möglichst effizient zu nutzen, um somit eine zielgerichtete Betreuung mit dem zur Verfügung stehenden Personal sicherzustellen. Darüber hinaus beschloss der Rat, hinsichtlich einer möglichen Zentralen Unterbringungseinheit des Landes (ZUE) für bis zu 600 Menschen im Bereich des „Lange-Walker-Geländes“ in Wevelinghoven, zunächst eine Bürgerversammlung unter Mitwirkung der Bezirksregierung durchzuführen und erst dann eine Entscheidung zu treffen. Sollte sich der Rat im Anschluss an die Bürgerversammlung gegen eine ZUE entscheiden oder die Voraussetzungen für diese nicht gegeben sein, beschlossen die Ratsmitglieder vorsorglich alternativ die Errichtung einer städtischen Unterkunft im Bereich des „Lange-Walker-Geländes“ für 320 Personen.
Bürgermeister Krützen kündigte im Anschluss an die Beschlussfassung an, möglichst bald die Bürgerversammlung durchzuführen und transparent zu informieren. Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung kann die Bürgerinformationsveranstaltung voraussichtlich Anfang Dezember stattfinden. Ebenfalls im Dezember entscheidet der Rat, ob auf dem „Lange-Walker-Gelände“ eine ZUE oder eine städtische Unterkunft errichtet wird.
Eine ZUE hat gegenüber einer städtischen Einrichtung einige Vorteile: Dort findet eine intensive Betreuung und Begleitung der Menschen statt. Die Zahl der Sozialarbeiter ist höher, es gibt Sprach- und Integrationskurse vor Ort in der Einrichtung, Kinderbetreuung und Verpflegung. Die Menschen werden in der kurzen Zeit, die sie dort untergebracht sind, engmaschiger begleitet, als es in einer städtischen Unterkunft möglich wäre. Zudem übernimmt das Land die Kosten und die Belegungszahlen werden der Stadt Grevenbroich auf ihre Zuweisungen angerechnet. Auch in einer ZUE wird die Stadt Grevenbroich mit Securitykräften für Sicherheit sorgen.
Die von Bund und Land vereinbarte Finanzierung zur Unterbringung geflüchteter Menschen für Kommunen ab 2024 wird nach Einschätzung der Verwaltung zu keiner größeren Entlastung der städtischen Finanzen führen – lediglich zu einer Stabilisierung. Die zu erwartenden 7.500 Euro pro Flüchtling und pro Jahr schaffen somit keinen Spielraum, der eine ausschließlich dezentrale Unterbringung in Grevenbroich finanzieren könnte.
Quellverweis: www.grevenbroich.de
https://www.grevenbroich.de/detail/news/2884-neue-standorte-zur-unterbringung-gefluechteter-menschen-buergerinformationsveranstaltung-anfang-dezember/
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