
Die Grundsteuer B bringt der Gemeinde aktuell rund 2,61 Millionen Euro pro Jahr.
Der vom Rat für 2026 festgelegte Hebesatz liegt bei 585 Prozent. Der sogenannte fiktive Hebesatz des Landes NRW beträgt dagegen 639 Prozent.
Kommunaler Finanzexperte Peter Wapelhorst machte im Gemeinderat deutlich: Bleibt eine Kommune darunter, fehlen nicht nur direkte Steuereinnahmen – auch die Schlüsselzuweisungen des Landes können geringer ausfallen.
Eine mögliche Strategie: schrittweise Anpassungen, statt später wegen einer angespannten Haushaltslage deutlich stärker erhöhen zu müssen.
Die Grundsteuer C dürfte für Rommerskirchen dagegen kaum eine Rolle spielen. Sie soll vor allem unbebaute, baureife Grundstücke mobilisieren und ist nicht als Instrument zur Haushaltskonsolidierung gedacht.
💬 Wie seht ihr das: Lieber kleinere Anpassungen über mehrere Jahre – oder den Hebesatz möglichst lange stabil halten?
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Quelle: Gemeinde Rommerskirchen
Hinweis: Redaktionell und KI-gestützt auf Grundlage der Pressemitteilung aufbereitet.
Bildhinweis: KI-generiertes Symbolbild zur Meldung.
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https://www.rommerskirchen.de/kommunaler-finanzexperte-peter-wapelhorst-informiert-rat-ueber-moeglichkeiten-und-grenzen-der-grundsteuer/