Wasser für den Gillbach: Welche Lösungen sind möglich – und wer müsste sie umsetzen?

Wasser für den Gillbach: Welche Lösungen sind möglich – und wer müsste sie umsetzen?

Rheinwasser, Brunnen, Regenrückhalt, Sümpfungswasser oder Abwasser aus einer möglichen neuen Kraftwerksanlage: Für die Zeit nach Niederaußem werden verschiedene Wasserquellen diskutiert. Das Gillbach-Konzept von Mai 2026 beschreibt diese Möglichkeiten und benennt grundlegende Voraussetzungen und erkennbare Grenzen. Ob einzelne Maßnahmen konkret zulässig, technisch umsetzbar und finanzierbar sind, muss erst eine Maßnahmenplanung klären. Für einen dauerhaft fließenden Ober- und Mittellauf liegt bislang keine beschlossene und finanzierte Lösung vor.

Gillbach-Serie, Teil 3 · Stand: 29. September 2026

In den ersten beiden Teilen dieser Serie ging es um die heutige Abhängigkeit des Gillbachs vom Kraftwerk Niederaußem und um seine Geschichte. Nun stellt sich die praktische Frage: Woher könnte sein Wasser künftig kommen?

Bevor über Leitungen oder Brunnen entschieden wird, muss das Ziel feststehen. Soll der Bach von Auenheim bis zur Erft auch in Trockenzeiten durchgehend fließen? Sollen einzelne Abschnitte dauerhaft Wasser führen? Oder entwickelt sich der Oberlauf zu einem zeitweise wasserführenden Bördenbach, während der Unterlauf gestützt wird? Je nach Ziel unterscheiden sich Wasserbedarf, Eingriffe, Kosten und rechtliche Anforderungen erheblich.

Wie viel Wasser wäre für einen durchgehend fließenden Bach nötig?

Das Fachkonzept der Arbeitsgruppe Gillbach arbeitet für eine dauerhaft durchgehende Wasserführung mit mindestens rund 200 Litern pro Sekunde. Auf ein Jahr gerechnet wären das etwa 6,3 Millionen Kubikmeter.

Diese Zahl ist eine Arbeitsannahme, kein bereits festgelegter ökologischer Mindestabfluss für jeden Bachabschnitt. Für eine konkrete Planung müssten unter anderem Wasserverluste durch Versickerung und Verdunstung sowie die erforderliche Wassertiefe genauer untersucht werden. Die Annahme zeigt aber, welche Größenordnung eine dauerhafte Versorgung erreichen müsste.

Neue Brunnen: Das jährlich verfügbare Grundwasser reicht nicht

Eine Möglichkeit wäre, nahe dem Kraftwerksstandort Niederaußem neue Brunnen anzulegen. Das Konzept betrachtet dafür theoretisch die Förderung aus tieferen Grundwasserstockwerken mit ungefähr zwölf Brunnen.

Für das untersuchte Einzugsgebiet beziffert es das jährlich verfügbare Grundwasserdargebot auf höchstens rund 0,9 Millionen Kubikmeter. Für die angenommene dauerhafte Speisung wären dagegen rund 6,3 Millionen Kubikmeter pro Jahr nötig. Hinzu kämen Fragen der Wasserqualität, einer möglichen Aufbereitung, konkurrierender Nutzungen und der Kosten.

Das untersuchte Brunnenszenario allein ist daher keine belastbare Lösung für eine vollständige, dauerhafte Speisung des Gillbachs.

Rheinwasser: Für den Unterlauf vorgesehen, für den Oberlauf nur betrachtet

Die Rheinwassertransportleitung soll unter anderem Wasser zu den künftigen Tagebauseen Hambach und Garzweiler bringen. Für den Gillbach-Unterlauf ab Widdeshoven ist eine Einleitung von Rheinwasser vorgesehen, bis dort nach dem Wiederanstieg des Grundwassers wieder ausreichender Grundwasserkontakt besteht.

Das Fachkonzept betrachtet auch eine mögliche Versorgung des Oberlaufs über den Leitungsabschnitt in Richtung Hambach. Dafür genügte jedoch kein einfacher Anschluss an eine vorbeiführende Leitung. Nach dem Konzept wären unter anderem etwa drei Kilometer zusätzliche Rohrleitung und Pumptechnik erforderlich. Das verursachte Investitions- und laufende Betriebskosten.

Zudem würde der betreffende Leitungsabschnitt bei niedrigem Rheinwasserstand nicht immer Wasser führen. Seine Nutzung ist an die Befüllung des Tagebausees Hambach gebunden. Vor allem sieht das mit den Behörden abgestimmte Entnahmekonzept bislang keine Rheinwassernutzung für den Gillbach-Oberlauf vor.

Wer diese Möglichkeit weiterverfolgen will, muss daher Wasserverfügbarkeit, Entnahmerechte, technische Ausführung, ökologische Folgen, Genehmigungen und Finanzierung konkret klären.

Sümpfungswasser: Allenfalls eine zeitlich begrenzte Möglichkeit

Auch nachlaufendes Sümpfungswasser aus dem Bereich des Tagebausees Hambach kommt im Fachkonzept vor. Es könnte grundsätzlich über vorhandene Infrastruktur zum Kraftwerksstandort Niederaußem und von dort in den Gillbach gelangen.

Die Grenzen sind erheblich: Die Wassermengen sind derzeit für die Seefüllung vorgesehen und stünden voraussichtlich nur begrenzte Zeit in ausreichender Menge zur Verfügung. Außerdem müsste die Einleitqualität berücksichtigt werden. Das Konzept geht davon aus, dass dieses Wasser nicht ohne vorherige Aufbereitung in den Gillbach eingeleitet werden könnte. Zusätzliche Investitionen und hohe laufende Kosten kämen hinzu.

Damit ist Sümpfungswasser allenfalls als zu prüfende, zeitlich begrenzte Option zu verstehen – nicht als bereits verfügbare Dauerlösung.

Eine mögliche Gas-und-Dampf-Anlage in Neurath

Am Standort Neurath wird eine mögliche Gas-und-Dampf-Anlage diskutiert. Betriebsabwasser einer solchen Anlage könnte theoretisch zur Wasserführung des Gillbachs beitragen.

Ob das Kraftwerk tatsächlich gebaut wird, ist jedoch offen. Eine Leitung zum Gillbach müsste erst entstehen. Hinzu kommt: Eine solche Anlage würde voraussichtlich nicht durchgehend betrieben und damit auch keinen gleichmäßigen Abwasserstrom liefern.

Aus der Möglichkeit eines neuen Kraftwerks folgt deshalb noch keine gesicherte Wasserversorgung für den Bach.

Regenwasser zurückhalten und die Aue stärken

Bei Regen gelangt bereits heute Wasser aus der Siedlungsentwässerung in den Gillbach. Rückhaltebecken und Filteranlagen helfen unter anderem, Abflussspitzen und Belastungen zu verringern. Die vorhandenen Becken müssen nach einem Regenereignis aber wieder Platz für den nächsten Niederschlag schaffen. Sie können Wasser nicht über Wochen für eine längere Trockenphase bevorraten.

Das Konzept beschreibt darüber hinaus Möglichkeiten, Wasser länger in der Landschaft und im Bachraum zu halten: etwa naturnähere Grabensysteme, Feuchtbiotope und weitere Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung. Solche Ansätze können dem örtlichen Wasserhaushalt, der Artenvielfalt und dem Biotopverbund helfen. Wo und in welchem Umfang sie sinnvoll umgesetzt werden können, bedarf einer konkreten Planung.

Sie ersetzen für sich genommen keine gesicherte Wasserquelle in der Größenordnung der heutigen Kraftwerkseinleitung.

Die rechtliche Frage gehört dazu

Der Rommerskirchener Gemeinderat hat sich parteiübergreifend für einen möglichst dauerhaft fließenden Gillbach ausgesprochen. Die geltende Bewirtschaftungsplanung des Landes sieht für den Oberlauf dagegen einen weitgehend vom Menschen unbeeinflussten, zeitweise wasserführenden Bach des Lösslehm-Gebiets als Zielzustand vor.

Das Fachkonzept hält ausdrücklich fest, dass eine künstliche Speisung für eine dauerhaft durchgehende Wasserführung des Oberlaufs den derzeitigen behördenverbindlichen Bewirtschaftungsvorgaben entgegensteht. Wer ein anderes Ziel verfolgen will, muss diesen Konflikt fachlich und rechtlich klären.

Für wasserrechtliche Zulassungen sind grundsätzlich die Unteren Wasserbehörden der zuständigen Kreise zuständig. Ist eine Gewässerbenutzung Teil eines bergrechtlichen Betriebsplans, kann die Bezirksregierung Arnsberg für die wasserrechtliche Zulassung zuständig sein. Weitere Stellen sind etwa für die Braunkohleplanung, Gewässerunterhaltung und mögliche Finanzierung einzubeziehen.

Rommerskirchen kann die Zusammenarbeit koordinieren und politische Entscheidungen anstoßen. Eine regionale Wasserlösung kann die Gemeinde jedoch nicht allein beschließen und umsetzen.

Was hat die Arbeit vor Ort bisher gebracht?

Die Gemeinde initiierte 2023 eine wasserwirtschaftliche Facharbeitsgruppe mit Erftverband, RWE, den beiden Kreisen und Bergheim. 2024 wurden Bürgerinnen und Bürger sowie der Gemeinderat über den Sachstand informiert. Im Mai 2026 lag das gemeinsame Fachkonzept vor und wurde im Rat beraten.

Der Rat beschloss außerdem, den Gillbach regelmäßig in den zuständigen Ausschüssen zu behandeln, und bekräftigte das politische Ziel, ihn als Fließgewässer zu erhalten. Im September ging es erneut um Zeitabläufe und politische Unterstützung. Das sind nachvollziehbare Schritte bei Aufklärung und Abstimmung.

Der nächste messbare Fortschritt wäre eine Planung für die einzelnen Bachabschnitte: Welche Wasserführung wird jeweils angestrebt? Welche Quelle käme dafür infrage? Wer prüft Zulässigkeit und technische Umsetzung? Wer trägt die Kosten, und bis wann könnte eine Maßnahme bereitstehen?

Unser Aufruf an die Beteiligten: Welche der genannten Möglichkeiten wird inzwischen über das Fachkonzept hinaus konkret geprüft? Gibt es für den Ober- und Mittellauf bereits eine Zielwassermenge, einen Prüfauftrag, Kostenschätzungen oder Gespräche über die Bewirtschaftungsplanung? Gemeinde, Erftverband, RWE, Wasserbehörden, Fraktionen und Initiativen können uns dazu gern Dokumente und fachliche Stellungnahmen übermitteln. Belastbare Ergänzungen und Korrekturen werden wir mit Datum kenntlich machen.

Quellen: Gillbach-Konzept der Facharbeitsgruppe · Vorlage des Rhein-Kreises Neuss zum Konzept · Gemeinde Rommerskirchen zur Vorstellung im Rat · Gemeinde zur Facharbeitsgruppe · Gemeinde zu den zeitlichen Fragen im September 2026