Finanzen
| 12.10.2026
Die finanzielle Lage der Kreise und Kommunen in Nordrhein-Westfalen ist durch Rekorddefizite und stark steigende Schulden dramatisch angespannt. Steigende Sozialausgaben, wachsende Pflichtaufgaben und zusätzliche Belastungen durch Umlagen schränken die kommunalen Handlungsspielräume auch im wirtschaftsstarken Rhein-Kreis Neuss immer weiter ein. Vor diesem Hintergrund verschärft die Kreisverwaltung ihre Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung: Ab sofort gilt bis zum 31. Dezember 2027 eine viermonatige Wiederbesetzungssperre für frei werdende Stellen. Damit setzt Landrätin Katharina Reinhold weitere Maßnahmen zur Konsolidierung des Kreishaushalts um. Die Wiederbesetzungssperre ist Bestandteil der Anstrengungen, den Kreishaushalt 2027 unter schwierigen Rahmenbedingungen aufzustellen.
Zusätzliche Belastung von rund 27.5 Millionen Euro durch die Landschaftsumlage
Eine wesentliche Ursache für den steigenden Konsolidierungsdruck ist die angekündigte Erhöhung der Landschaftsumlage durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR). Nach der aktuellen Berechnungsgrundlage könnte sich die Belastung des Rhein-Kreises Neuss im Jahr 2027 gegenüber 2026 um rund 27.5 Millionen Euro erhöhen. Damit würde die Landschaftsumlage auf eine Rekordhöhe von rund 194.5 Millionen Euro steigen und rund ein Viertel des Gesamthaushaltsvolumens der Kreisverwaltung betragen. Zwar steht die endgültige Höhe der Landschaftsumlage noch aus, dennoch hat Landrätin Katharina Reinhold den Landschaftsverband Rheinland in insgesamt drei Schreiben – das letzte gemeinsam mit den rheinischen Landräten mit dem Entwurf des Rhein-Kreises Neuss als Eingabe – aufgefordert, seine eigenen Konsolidierungsbemühungen nochmals zu intensivieren. Eine derart massive Erhöhung der Umlage würde die ohnehin dramatisch angespannte Finanzlage der Kreise und Kommunen weiter verschärfen und könnte deren Haushalte an die Grenze der finanziellen Handlungsfähigkeit bringen.
Diese Entwicklung verschärft die ohnehin angespannte Haushaltslage erheblich. Zugleich wachsen die Aufwendungen für soziale Leistungen kontinuierlich. Ein immer größerer Teil der finanziellen Mittel wird dadurch für gesetzlich gebundene Aufgaben benötigt. Für freiwillige Leistungen, notwendige Investitionen und eigene politische Gestaltungsmöglichkeiten bleibt zunehmend weniger Spielraum.
Landrätin Katharina Reinhold mahnt zum Schulterschluss: „Die finanzielle Lage der kommunalen Familie ist dramatisch. Steigende Sozialausgaben, wachsende Pflichtaufgaben und die angekündigte Erhöhung der Landschaftsumlage setzen die Kreise und Kommunen zunehmend unter Druck. Um unsere Handlungsfähigkeit langfristig zu sichern, müssen wir alle vertretbaren Einsparmöglichkeiten ausschöpfen. Zugleich setzen wir auf eine konsequente Aufgabenkritik innerhalb der Kreisverwaltung und eine noch engere interkommunale Zusammenarbeit mit unseren Kommunen. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, vorhandene Ressourcen effizienter zu nutzen, Synergien zu erschließen und die kommunale Leistungsfähigkeit auch unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen zu erhalten.“
Mit dem bereits vom Kreistag im März beschlossenen Stellenmoratorium wurden bereits erste verbindliche Schritte zu einer restriktiveren Personalpolitik eingeleitet. Die nun von der Verwaltung eingeführte Wiederbesetzungssperre ergänzt diese Maßnahmen und geht darüber hinaus. Freiwerdende Stellen dürfen dabei grundsätzlich frühestens erst nach Ablauf von vier Monaten wiederbesetzt werden. Personaldezernent Harald Vieten erklärt: „Wir wissen, dass eine solche Maßnahme die Organisation und unsere Beschäftigten vor Herausforderungen stellt. Gleichzeitig müssen wir angesichts der finanziellen Rahmenbedingungen unsere Personalentscheidungen noch konsequenter an der zwingenden Notwendigkeit ausrichten. Die Wiederbesetzungssperre ist ein zusätzlicher Schritt, um weitere Einsparpotentiale zu erschließen und die Personalaufwendungen zu begrenzen. Wir dürfen aber keinen Kahlschlag betreiben. Wo beispielsweise gesetzliche Verpflichtungen oder die öffentliche Sicherheit eine Besetzung zwingend erforderlich machen, müssen aber Ausnahmen möglich sein.“
Verantwortungsvoll konsolidieren, Handlungsfähigkeit sichern
Die Wiederbesetzungssperre ist Bestandteil der Anstrengungen, den Kreishaushalt 2027 unter schwierigen Rahmenbedingungen aufzustellen. Seit Monaten werden die Einnahmen- und Ausgabenentwicklungen in allen Bereichen kritisch geprüft und nach Einsparmöglichkeiten gesucht.
Dabei steht der Rhein-Kreis Neuss vor einem grundlegenden Dilemma, denn die meisten Ausgabepositionen im Kreishaushalt sind durch gesetzliche Regelungen vorgegeben, von denen die Kreisverwaltung nicht abweichen kann. Einerseits muss der Kreis immer höhere Soziallasten und weitere gesetzlich vorgegebene Ausgaben bewältigen. Andererseits muss er seine Verwaltungsleistungen aufrechterhalten, in die Zukunft investieren und auf neue Herausforderungen reagieren können. Die zunehmende Bindung finanzieller Mittel durch Pflichtaufgaben schränkt die eigene Gestaltungsfreiheit immer stärker ein.
„Wir können die strukturellen Probleme der kommunalen Finanzierung nicht allein auf Kreisebene lösen. Solange die Soziallasten und gesetzlichen Aufgaben weiter steigen, werden die Spielräume immer enger. Deshalb braucht es neben unseren eigenen Konsolidierungsanstrengungen auch tragfähige Lösungen von Bund und Land für eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung der kommunalen Aufgaben. Bis dahin müssen wir unsere Möglichkeiten zur Aufgabenkritik und Zusammenarbeit in der Kreisgemeinschaft konsequent nutzen“, betont die Landrätin.
Hier findet ihr den Originalbeitrag
Rhein-Kreis Neuss: Pressemeldungen aus dem Jahr 2026
