Dormagen (ots)
Die Polizei im Rhein-Kreis Neuss warnt regelmäßig vor der Benutzung von Fahrzeugen unter Alkoholeinfluss. Auch die Benutzung eines E-Scooters oder eines Fahrrads kann die Nutzer und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen, wenn sie zuvor Alkohol konsumiert haben.
Auch wer betrunken mit dem E-Scooter oder Rad fährt, riskiert neben Geldbußen den Führerschein. Wenn Sie getrunken haben, lassen Sie ihr Gefährt stehen, nehmen Sie lieber ein Taxi, den ÖPNV oder gehen Sie zu Fuß, denn Alkohol wirkt sich auch in kleinen Mengen mitunter erheblich auf das Reaktions- und Fahrvermögen aus. Schon kleinste Unachtsamkeiten können zu einem schweren Unfall führen.
Ein 55-jähriger Dormagener verletzte sich am Dienstag (20.10.) mit seinem E-Scooter leicht. Gegen 21:40 Uhr kam der Mann mit seinem E-Scooter an der Kreuzung Haberlandstraße / Konrad-Adenauer-Straße aus bislang ungeklärter Ursache zu Fall. Während der Unfallaufnahme erlangten die Beamten Kenntnis darüber, dass der Dormagener zuvor Alkohol konsumiert haben könnte. Ein vor Ort durchgeführter Alkoholtest verlief positiv. Der Mann wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Dort wurde ihm eine Blutprobe entnommen.
Das Verkehrskommissariat 1 hat nun die Ermittlungen aufgenommen. (-14012)
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