Wirtschaft
| 05.11.2026
Der Rhein-Kreis Neuss treibt die zukunftsorientierte Neuorganisation des Straßenverkehrsamtes voran. Die Kreisverwaltung hat hierfür ein Konzept vorgelegt, das zwei zentrale Aspekte miteinander verknüpft: mehr Servicetermine für die Bürgerinnen und Bürger anzubieten und das Straßenverkehrsamt zugleich langfristig leistungsfähig, verlässlich und wirtschaftlich aufzustellen. Der Kreisausschuss hat die Umsetzung des Konzepts in seiner Sitzung am 4. November beschlossen.
Das Konzept sieht vor, dass die bislang vier Dienststellen auf die beiden leistungsstarken Standorte Neuss und Grevenbroich konzentriert werden. Die Beschäftigten aus Dormagen und Meerbusch werden nicht eingespart, sondern an den verbleibenden Standorten eingesetzt. Dadurch können Personal und Infrastruktur effizienter gebündelt, mögliche personelle Ausfälle besser aufgefangen, der Dienstbetrieb in Neuss und Grevenbroich nachhaltig gestärkt und in Summe mehr Termine angeboten werden. Die digitalen Dienstleistungen werden zudem konsequent weiter ausgebaut. „Der Rhein-Kreis Neuss setzt damit genau das um, was wir zugesagt haben: eine Aufgabenkritik mit Augenmaß und die Umsetzung der sich daraus ableitenden Maßnahmen“, betont Landrätin Katharina Reinhold. „Wir hinterfragen unsere Strukturen, passen sie zeitgemäß an und handeln verantwortungsbewusst. Das Ziel, durch die Neuorganisation mehr Termine für die Bürgerinnen und Bürger anbieten zu können, unterstreicht dies.“
Der Rhein-Kreis Neuss ist derzeit der einzige Kreis in Nordrhein-Westfalen, der vier Dienststellen seines Straßenverkehrsamtes unterhält. Der Vergleich mit anderen Kreisen macht jedoch deutlich, dass angesichts einer Fläche von rund 576 Quadratkilometern und rund 458.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zwei Standorte eine angemessene Struktur darstellen. Auch Kreise mit deutlich mehr Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Kreise mit vergleichbarer Fläche erbringen die Leistungen des Straßenverkehrsamtes mit ein bis zwei Standorten.
Hinzu kommt: Bereits heute werden 72,8 Prozent aller gebuchten Termine in Neuss und Grevenbroich wahrgenommen. Auf Dormagen entfallen 19,8 Prozent, auf Meerbusch 7,3 Prozent. Die Erfahrungen im Rahmen der Terminvergabe zeigen, dass der Wohnort und die für die Inanspruchnahme der Dienstleistung ausgewählte Dienststelle des Straßenverkehrsamtes keineswegs immer übereinstimmen. In Meerbusch entfallen laut Erhebung des Straßenverkehrsamtes nur 45 bis 50 Prozent der Terminbuchungen auf Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Meerbusch. Noch deutlicher ist die Situation in Dormagen: Hier stammen rund 75 bis 80 Prozent der Vorgänge von außerhalb. Umgekehrt nutzen beispielsweise Bürgerinnen und Bürger aus Dormagen oder Meerbusch auch andere Standorte.
Für viele Kundinnen und Kunden ist bei der Buchung vor allem entscheidend, wann ein Termin verfügbar ist – und nicht, an welchem Standort er stattfindet. Landrätin Katharina Reinhold: „Genau hier setzt die neue Struktur an: Durch die Bündelung des Personals an zwei Standorten können die Kolleginnen und Kollegen im Straßenverkehrsamt flexibler eingesetzt werden. Zugleich wird der Dienstbetrieb noch stabiler aufgestellt. Die vorgesehene Aufgabe der Dienststellen in Dormagen und Meerbusch bedeutet ja eben nicht, dass die dort eingesetzten Personalressourcen entfallen. Im Gegenteil: Die Kolleginnen und Kollegen werden in Zukunft effizienter eingesetzt, so dass die Zahl der Termine insgesamt erhöht werden kann.“
Natürlich bedeutet die Konzentration auf zwei Standorte auch, dass für einen Teil der Kundinnen und Kunden längere Wege entstehen können. „Das wollen wir auch gar nicht kleinreden. Bei den Leistungen des Straßenverkehrsamtes handelt es sich in aller Regel allerdings nicht um Dienstleistungen, die regelmäßig oder besonders häufig von Menschen mit eingeschränkter Mobilität persönlich wahrgenommen werden müssen. Außerdem können immer mehr Zulassungsvorgänge vollständig digital erledigt werden“, betont die Landrätin.
Das Straßenverkehrsamt verzeichnet schon jetzt eine stetig steigende Zahl im Bereich der internetbasierten Fahrzeugzulassung einschließlich An-, Ab- und Ummeldung (i-Kfz). Die Zahl der digitalen Vorgänge hat sich von 2024 (9749) bis 2026 (Prognose: 29.945) insgesamt mehr als verdreifacht. Erfasst sind in diesen Zahlen sowohl Vorgänge im Privat- als auch im Geschäftskundenbereich. Bereits zum 30. September 2026 wurde mehr als jeder vierte Zulassungsvorgang (26,9 Prozent) digital durchgeführt; die Tendenz ist weiter steigend. Jeder online erledigte Vorgang macht einen persönlichen Weg zum Straßenverkehrsamt überflüssig, zudem sind die anfallenden Gebühren bei Nutzung des digitalen Zulassungsverfahrens günstiger.
Hinzu kommt, dass im Zuge der „Föderalen Modernisierungsagenda“ vorgesehen ist, dass die internetbasierte Fahrzeugzulassung einschließlich An-, Ab- und Ummeldung (i-Kfz) künftig zentral auf Bundesebene beim Kraftfahrt-Bundesamt angeboten und bearbeitet werden soll. Eine sukzessive Einführung ist ab Juli 2027 vorgesehen. Die genannten Vorgänge und deren Bearbeitung würden dann nicht mehr in die Zuständigkeit des Rhein-Kreises Neuss fallen. Für die internetbasierten Kfz-Zulassungsprozesse soll demnach ab Juli 2027 allein das Kraftfahrt-Bundesamt zuständig sein. Bis Ende 2028 sollen weitere Bereiche der Kfz-Zulassung zentralisiert werden. Je nach Verbreitungsgrad ist damit in den nächsten Jahren mit einem deutlichen Umbruch im Tagesgeschäft des Straßenverkehrsamtes Rhein-Kreis Neuss zu rechnen.
Mit der Reform der Dienststellenstruktur des Straßenverkehrsamtes strebt der Rhein-Kreis Neuss einen besseren Service für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen im Kreisgebiet an. Kleine Außenstellen unterliegen zudem bereits heute strukturellen Einschränkungen. Nicht jede Dienstleistung kann beispielsweise an jedem Standort angeboten werden. Für bestimmte Anliegen müssen Kundinnen und Kunden bereits jetzt nach Neuss oder Grevenbroich fahren. Die Bündelung ermöglicht zudem eine flexiblere Personalsteuerung. Gerade bei kurzfristigen Ausfällen ist es an kleinen Standorten schwieriger, die notwendige Mindestbesetzung sicherzustellen. Das sorgt auch für Personalaufwand zur Koordinierung sowie Dienstfahrten zu anderen Standorten. Hinzu kommen zusätzlicher Koordinierungsaufwand sowie parallele Anforderungen etwa bei Dienstsiegeln und anderen sicherheitsrelevanten Arbeitsmitteln. Das führt im Vergleich zu größeren Standorten auch zu höheren Kosten.
Die Wirtschaftlichkeit der geplanten Bündelung ist ein weiterer wichtiger Aspekt, jedoch nicht der einzige. „Die Verwaltung erwartet durch die Konzentration des Straßenverkehrsamtes auf zwei Dienststellen eine ergebniswirksame Entlastung von rund 128.000 Euro pro Jahr“, erklärt Katharina Reinhold. Ein Hintergrund: Vorgänge in den Dienststellen in Dormagen und Meerbusch sind aufgrund ihrer geringeren Größe etwa 20 Prozent teurer als in den größeren Dienststellen in Neuss und Grevenbroich. Wichtig ist daher die Gesamtbetrachtung: Der Verwaltungs- und Koordinierungsaufwand wird reduziert, Personalressourcen werden flexibler eingesetzt, in Summe können mehr Servicetermine angeboten werden und die verbleibenden Standorte werden gestärkt.
Die Aufgabe des Betriebs in den Dienststellen des Straßenverkehrsamtes in Dormagen und Meerbusch soll schrittweise erfolgen und nach Möglichkeit bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen sein.
Hier findet ihr den Originalbeitrag
Rhein-Kreis Neuss: Pressemeldungen aus dem Jahr 2026
