Bildungs- und Teilhabepaket: Schülerinnen und Schüler bekommen Zuschüsse
Bildung | 23.08.2016
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Zu Beginn des neuen Schuljahres hat der Rhein-Kreis Neuss darauf hingewiesen, dass viele Schülerinnen und Schüler Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben. So bekommen Leistungsberechtigte einen Zuschuss von 70 Euro zum Schulbedarf. Nach dem Sozialgesetzbuch II (“Hartz IV”) erhielten sie das Geld mit den allgemeinen Leistungen zum Lebensunterhalt am 1. August ausbezahlt. Leistungsberechtigte, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag bekommen, können die Förderung beim Sozialamt im örtlichen Rathaus beantragen.
Aber auch Klassenfahrten und Tagesausflüge werden aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bezuschusst. Jetzt haben erstmals auch Leistungsberechtigte, deren Kinder bei einer Tagesmutter betreut werden, einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten. Ihre Jungen und Mädchen, die regelmäßig an der Mittagsverpflegung in einer Betreuungsstätte teilnehmen, bekommen ebenfalls Geld.
Auch das Busticket, die Nachhilfe oder der Beitrag für Sportverein oder Musikunterricht können aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bezuschusst werden.
Quellverweis 2016-08-24: Bildungs- und Teilhabepaket: Schülerinnen und Schüler bekommen Zuschüsse
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