Weiterqualifizierung für Kita-Helfer kann Fachkräftemangel entgegenwirken
Mit dem Kita-Helfer-Programm #ichhelfemit unterstützt und entlastet die
Landesregierung pädagogische Kräfte in den Kindertageseinrichtungen während der
Corona-Pandemie. Im Anschluss an das Programm, das bis zum Ende des Kitajahres
2020/2021 läuft, sollen die Kita-Helferinnen und -Helfer Angebote zur
Weiterqualifizierung erhalten. Konkret wird den rund 5000 neu eingestellten KitaHelfern in Nordrhein-Westfalen jetzt ein Weiterbildungsangebot gemacht, das nach
Abschluss zur „Staatlich geprüften Kinderpflegerin“ bzw. zum „Staatlich geprüften
Kinderpfleger“ befähigt. Die CDU-Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des
Jugendhilfeausschusses in Grevenbroich Heike Troles sieht darin eine Chance, um
den Kita-Helfern und Kita-Helferinnen eine dauerhafte Beschäftigungsperspektive zu
bieten und darüber hinaus den Fachkräftemangel im Bereich der
Kindertagesbetreuung in Grevenbroich entgegenzuwirken:
„Unser Anspruch ist es, jedem Kind in Nordrhein-Westfalen die beste Betreuung und
Bildung zu ermöglichen. Dafür braucht es gut geschultes und engagiertes Personal.
Das Kita-Helfer-Programm des Landes hat in Grevenbroich viele Menschende für eine
Arbeit in der Kindertageseinrichtung gewonnen. Das Engagement und Potential gilt es
zu nutzen, indem die Kita-Helfer und Kita-Helferinnen nun über eine berufliche
Weiterqualifizierung zu dauerhaften Fachkräften für die Kindertagesbetreuung
werden. Ich möchte daher alle Kita-Helfer und Kita-Helferinnen vor Ort dazu
ermutigen, das Angebot anzunehmen. Wer Interesse daran hat, kann sich gerne für
weitere Informationen an mich wenden.“ Hintergrund:
Voraussetzung für die Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme ist, neben der
Freude an der Arbeit mit Kindern und Familien, ein Arbeitsvertrag mit dem Träger der
jeweiligen Kita und mindestens ein Hauptschulabschluss. Die Ausbildung ist
besonders für Kita-Helferinnen und -Helfer interessant, die die
Aufnahmevoraussetzungen der Fachschulen für Sozialpädagogik noch nicht erfüllen.
Bei entsprechenden Voraussetzungen und Eignung steht den Kita-Helferinnen und –
Helfern neben der Ausbildung zur Kinderpflegerin beziehungsweise zum Kinderpfleger
oder im Anschluss daran auch die praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin
beziehungsweise zum Erzieher in Kindertageseinrichtungen offen.