Rhein-Kreis Neuss. Die Terminvergabe für die Personengruppe zwischen 70 und 80 Jahren schreitet voran. Nachdem die Impfungen bei den Jahrgängen ab 1943 bereits laufen, startet nun die Terminvereinbarung zur Impfung gegen COVID-19 für zwei weitere Jahrgänge. Ab Freitag, 16. April, um 8 Uhr können sich die Geburtsjahrgänge 1944 und 1945 im Buchungssystem der Kassenärztlichen Vereinigungen für einen Impftermin im Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss anmelden. Sie können auch direkt einen Termin für ihren Lebenspartner – unabhängig von dessen Alter – mit buchen. Bei den Impfungen kommt der Impfstoff des Herstellers BioNTech zum Einsatz.

 

„Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt im Kampf gegen die Corona-Virus-Pandemie. Alle anderen Menschen, die wegen ihres Alters bereits impfberechtigt sind, können natürlich weiterhin Termine buchen“, sagt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, der alle Bürger aufruft, von der Impfmöglichkeit Gebrauch zu machen, um sich und andere zu schützen. Interessierte erhalten einen Impftermin über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) online unter www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer (0800) 116 117-01. Die Impfberechtigten erhalten dazu per Post ein Einladungs- und Informationsschreiben von Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke weist darauf hin, dass im Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss insbesondere neben Senioren, die ihren Termin über die KV erhalten, Angehörige berechtigter Berufsgruppen geimpft werden. „Chronisch Kranke und pflegende Angehörige sollten sich für eine Impfung zunächst an ihren Hausarzt wenden. Das Land stellt in den nächsten Wochen mehr Impfstoffdosen für die Arztpraxen zur Verfügung“, so Petrauschke. Nur mit einem gültigen Termin können die Impfzentren – auch das im Rhein-Kreis Neuss – aufgesucht werden, weil die Zahl der dort vorhandenen Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.

 

Außerdem bittet das Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss alle Besucher, dass sie den Aufklärungs- und Anamnesebogen zuhause ausdrucken und diese Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben in doppelter Ausführung zum Impftermin mitbringen. Auf diese Weise verkürzen sich die Wartezeiten. Wer diese Unterlagen zu seinem Termin noch nicht über die KV erhalten hat, findet die Aufklärungs- und Anamnesebögen beim Rhein-Kreis Neuss zum Herunterladen unter diesem Link: www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung. Wer keine Möglichkeit zum Download oder zum Drucken hat, erhält die Unterlagen auch vor Ort und kann sie dort ausfüllen.