Mehr als 15 000 Genesenen-Nachweise verschickt

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Rhein-Kreis Neuss. Von einer Corona-Erkrankung Genesene sowie Geimpfte profitieren von Ausnahmen in den Coronaschutzregeln des Bundes und des Landes. Als Nachweis für eine überstandene Erkrankung gilt neben einem positiven PCR-Testergebnis auch ein Genesenen-Nachweis des Gesundheitsamtes. Eine solche Bescheinigung hat das Kreis-Gesundheitsamt in dieser Woche allen mehr als 15 000 Genesenen zugeschickt.

 

Von den Ausnahmen profitieren Genesene dabei nicht nur in den ersten sechs Monaten nach dem positiven Testergebnis. In Verbindung mit einer verabreichten Dosis einer Corona-Schutzimpfung gelten sie auch bei einer länger zurückliegenden Erkrankung bereits als Geimpft. Bei vorher nicht Erkrankten gilt dies erst 14 Tage nach der zweiten Impfdosis. Die Kreisverwaltung bittet daher alle Empfänger, die Ihnen zugeschickt Bescheinigung aufzubewahren.