| 24.01.2022
Der Rhein-Kreis Neuss hat darauf hingewiesen, dass die Pflegegelder für Minderjährige, die im Haushalt der Großeltern oder anderer Verwandter wohnen, für den Zeitraum ab dem 1. Januar erhöht worden sind. Hintergrund ist ein Erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.
Für Kinder bis sechs Jahren wird künftig ein Gesamtbetrag in Höhe von 895 Euro gewährt, für Minderjährige bis zum 14. Lebensjahr können 980 Euro beansprucht werden. Ab dem 14. Lebensjahr ist ein Betrag in Höhe von 1131 Euro festgesetzt worden. Zuletzt waren die Beträge zum 1. Januar 2021 erhöht worden.
Quellverweis: https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/nachrichten/pressemeldungen-aus-dem-jahr-2022/kreis-mehr-sozialhilfeleistungen-fuer-minderjaehrige-im-haushalt-ihrer-verwandten/
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