„Leider hat sich in den letzten Monaten die Zahl der wilden Müllablagerungen drama-tisch erhöht“, beklagt Baudezernent Ulrich Baum. Insbesondere große Mengen an Bauschutt, Sperrmüll (z.B. Möbel), Hausmüll und Grünabfällen finden sich immer wieder. „Das ist nicht nur hässlich, umwelt- und gesundheitsgefährdend, sondern stellt auch eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat dar“, betont er. Denn eine illegale Entsorgung von Abfällen ist unnötig, da für die Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde Rommerskirchen ausreichend Möglichkeiten bestehen, ihre Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen.
In der jährlich zu zahlenden Abfallgebühr ist die Entsorgung sperriger Abfälle und Elektrogeräte (beides nach Anmeldung) bereits enthalten. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Ebenso bestehen kostenlose Angebote für die Entsorgung von Grünabfällen, wie die ebenfalls in der Abfallentsorgungsgebühr enthaltene Bereitstellung der braunen Biotonne, der zusätzlich angebotenen Bündelsammlung, die mehrfach im Jahr stattfindet oder die Laubsammlungen in den Herbstmonaten.
Bei einem gelegentlichen Mehranfall von Abfällen, z.B. durch Renovierungsarbeiten, können für die Entsorgung die Deponien Neuss-Grefrath sowie in Grevenbroich-Neuenhausen eingerichteten Kleinanlieferstationen für eine geringe Entsorgungsgebühr genutzt werden. Schadstoffhaltige Abfälle können an regelmäßig eingesetzten Schadstoff-mobilen (kostenlos) oder aber ebenfalls an den Kleinanlieferstationen abgegeben wer-den. Auch für Gewerbetreibende besteht eine ausreichende Entsorgungsinfrastruktur.
Die Entsorgung des in der Landschaft vorgefundenen wilden Mülls wird durch die Gemeinde Rommerskirchen vorgenommen. Die hierdurch entstehenden Kosten werden auf die allgemeinen Müllgebühren umgelegt, so dass letzten Endes jeder Gebührenzahler für die Entsorgung der wilden Müllkippen auf-kommen muss. Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn der Verursacher des wilden Mülls ermittelt werden kann. Dann wird dieser selbstverständlich für die Begleichung der Kosten herangezogen.
Jeder, der eine solche illegale Entsorgung beobachtet, wird daher gebeten, sich umgehend bei der Gemeinde Rommerskirchen o-der beim Umweltamt des Rhein-Kreis Neuss zu melden. Hierbei ist jede Beobachtung hilf-reich, die eine spätere Identifikation des Verursachers der wilden Müllkippe erleichtert (z.B. Autokennzeichen, Uhrzeit, Personenbeschreibung).
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